ABB’s
Allgemeine Betreuungsbedingungen
Stand: 04.06.2024
1) Allgemeines
- Die Inanspruchnahme meines mobilen Haustierpflegedienstes erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Tierhalters.
- Pro Haushalt stehen max. 30 Minuten zur Verfügung; An- und Abfahrt nicht mitgerechnet. In diesen 30 Minuten sollten alle, beim Kennenlernen besprochenen Aufgaben zu bewältigen sein, wobei das Wohl des Tieres/der Tiere stets Vorrang hat.
- Der Tierhalter garantiert, dass das zu betreuende Tier / die zu betreuende Tiere sein Eigentum und damit frei von Ansprüchen Dritter ist / sind.
- Vor Beginn der Betreuung von Tieren mit Impfempfehlung / -pflicht bzw. Versicherungspflicht sind ein vollständiger Impfpass sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis vorzulegen.
- Das zu betreuende Tier muss frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer sein. Hiervon ausgenommen können Tiere sein, die sich bereits nachweisbar in erfolgreicher Behandlung befinden.
- Der Tierhalter muss mich über etwaige chronische Krankheiten bzw. körperliche Beschwerden / Einschränkungen und dadurch benötigte Medikamentengabe detailliert unterrichten.
- Bei etwaiger Medikamentengabe wird auf jegliche Form von Gewaltanwendung verzichtet, auch dann, wenn es laut Tierhalter die „einzig effiziente Art“ sei. Sollte mir die Medikamentengabe aufgrund massiver Gegenwehr / Verweigerung des Tieres oder des Risikos der Eigengefährdung nicht möglich sein, so muss darauf verzichtet werden, auch wenn dies unter Umständen gesundheitliche / tödliche Konsequenzen mit sich bringt.
- Verändert sich der Gesundheitszustand eines Tieres zwischen Kennenlernen und Betreuungsbeginn so sehr, dass das Tier zu einem Intensivpflegefall wird, sind Sie als Halter*in dazu verpflichtet, einen entsprechenden Intensivpflegeplatz zu organisieren oder das Tier, vor Antritt Ihrer Reise, durch Ihren Tierarzt gehen zu lassen.
- Beinhaltet die Betreuung auch die Fütterung des Tieres, ist seitens des Tierhalters art- und rassegerechtes Futter in ausreichender Menge bereitzustellen. Sollte meinerseits Futter oder sonstiges Zubehör – bspw. Katzenstreu – (nach)gekauft werden müssen, so wird dies entsprechend nachträglich in Rechnung gestellt.
- Für Vorkommnisse in Bereichen im Haus oder in der Wohnung, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Haustierbetreuung sowie des Haussittings stehen (sofern vereinbart), die nicht von außen leicht zugänglich auf ihren Zustand kontrolliert werden können oder deren sporadische Kontrolle im Inneren nicht explizit abgesprochen ist, wird jedwede Haftung und / oder Verantwortlichkeit abgewiesen.
- Sofern nicht ausdrücklich widersprochen, gestattet mir der Tierhalter mit Abschluss einer Haustierbetreuungsvereinbarung, sein von mir betreutes Tier (bei sich ergebener Möglichkeit) für Referenzzwecke zu fotografieren.
2) Besonderer Service: Betreuung von Haustieren von Krebspatienten
- Um den besonderen Betreuungsservice für Krebspatienten in Anspruch nehmen zu können, müssen entweder Sie persönlich oder ein direkter Angehöriger nachweisbar an Krebs erkrankt sein, sich in der akuten Therapiephase befinden und das Tier, das betreut werden soll, im Haushalt des Krebspatienten leben.
- Aus zeitlichen Gründen kann auch hierbei meinerseits keine Hundebetreuung übernommen werden.
- Dieser spezielle Betreuungsservice ist lediglich als Ergänzung bzw. zur Entlastung des Erkrankten und / oder der Angehörigen auf Abruf gedacht, wenn Kraft und / oder Zeit fehlen, die Grundbedürfnisse des Haustieres zu erfüllen.
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger zugleich.
- Mit Abschluss der Betreuungsvereinbarung und Schlüsselübergabe, wird ein vereinbartes Honorar im Voraus fällig, das auf Guthabenbasis eine bestimmte Anzahl ein Mal täglicher Anfahrten für Ihr(e) Tier(e) in den „heißen Phasen“ (völlige Ermattung Zuhause, Krankenhausaufenthalt) deckt.
- Das Honorar für die Betreuung von Haustieren ist sehr preisgünstig auf Basis der An-/Abfahrkosten zuzüglich des Betrags für „jedes weiteres Tier“ pro Tier / Habitat gehalten. (>> Honorarliste)
- Extras, wie bspw. notwendig werdende Habitatreinigung oder Tierarztfahrten, werden gesondert berechnet.
- Weitere Infos: >> FAQs Seite 2.
3) Haftungsausschluss
- Von der Haftung ausgeschlossen sind:
… Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das jeweils zu betreuende Tier verursacht wurden; - … wenn das zu betreuende Tier aufgrund baulicher, mechanischer und / oder technischer Mängel seines Habitats, Freigänger- / Wohnungskatzen durch Unfall, zu Schaden oder Tode kommt;
- … sich der gesundheitliche Zustand des Tieres verschlechtert, da die Medikamentengabe seitens des Tieres massiv erschwert bis unmöglich gemacht wird.
- Verändert sich der Gesundheitszustand eines Tieres, sodass es mehr Aufmerksamkeit benötigt und ist bspw. zusätzlich Gartenpflege o. Ä. vereinbart, so rücken zusätzliche Aufgaben in den Hintergrund. Für dadurch entstandene Schäden besteht kein Regressanspruch.
- Meine Haftung beschränkt sich ausdrücklich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
4) Datenschutz / Verschwiegenheit
- Die Erhebung und Verwendung von personen- sowie tierbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der BRD und wird nicht an Dritte weiter gegeben.
- Gegenüber dem Tierhalter verpflichte ich mich, über alle, während der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Angelegenheiten des Tierhalters, auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung, Stillschweigen zu bewahren.
- Hiervon ausgenommen sind Handlungen, die einen offensichtlichen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht und / oder gegen die Hundeverordnung begründen sowie allgemein eine massive Ordnungswidrigkeit und / oder einen Straftatbestand darstellen.
- Personen- sowie tierbezogene Daten werden spätestens 3 Monate nach einer Anfrage oder generelles Ende der Zusammenarbeit vernichtet, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen.
5) Hundebetreuung
- > Hier finden Sie die zusätzlich geltenden Betreuungsbedingungen.
6) Verantwortlichkeit
Ich behalte mir vor:
- die Verfütterung von nicht art- und rassegerechtem Futter sowie die Gabe von zusätzlichen „Leckerchen“, sollte das Tier übergewichtig sein und / oder andere gesundheitliche, körperliche Schäden bzw. Erkrankungen aufweisen, zu verweigern.
- etwaige Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz bzw. gegen die Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.
7) Betreuungsannahme / Stornierung
- Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Betreuung durch MTSZ.
- Betreuungen werden nur nach persönlichem Vorgespräch, Abschluss der verbindlichen Betreuungsvereinbarung sowie Zahlung des anfallenden Honorars im Voraus angenommen und durchgeführt.
- Mit Abschluss und Unterschrift der Haustierbetreuungsvereinbarung gilt der Auftrag als verbindlich erteilt und angenommen.
- Die beidseits unterschriebene Haustierbetreuungsvereinbarung muss spätestens zwei Wochen vor der (ein)geplanten Betreuung MTSZ vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist MTSZ berechtigt, den gewünschten Zeitraum anderweitig zu besetzen.
- Notfall-Betreuungen werden bei Bestandskunden nur mit entsprechend hinterlegter >> Notfallverfügung durchgeführt.
- Vereinbarte, noch nicht bezahlte Betreuungen müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich (per eMail, WhatsApp, SMS, Post, Fax) abgesagt werden. Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden zu 50 % des Honorars berechnet.
- Schriftlich (per eMail, WhatsApp, SMS, Post, Fax) vereinbarte und bezahlte Betreuungen, deren Nicht-Inanspruchnahme der Kunde direkt oder indirekt zu verantworten hat, gelten als durchgeführt. Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Honorars wird nicht gewährt.
- Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen in der Haustierbetreuungsvereinbarung bedürfen der Schriftform und erneuten Unterschriften beider Seiten.
- Betreuungsvereinbarungen gelten unbefristet, sofern keine etwaigen, nennenswerten Änderungen (bspw. Kontaktdaten des Tierhalters, Zuwachs im Tierbestand, Konditionen, Betreuungsumfang etc.) eintreten.
8) Betreuungsabbruch / Betreuungsende
- Ich behalte mir vor, die Betreuung einzelner Tiere sofort abzubrechen, sollte sich entgegen den Aussagen des Halters massive Veränderungen beim Tier einstellen, sich der Tiereigentümer vertragswidrig verhalten und / oder das Betreuungsziel gefährdet werden. Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Honorars wird nicht gewährt.
- Die allgemeine Zusammenarbeit kann jederzeit, spätestens mit Ablauf einer aktuellen Betreuung von beiden Seiten und ohne Angabe von Gründen beendet werden.
- Wird die Betreuung aufgrund einer frühzeitigeren Rückkehr des Tierbesitzers vorzeitig abgebrochen, gilt der Auftrag als vollumfänglich erfüllt. Eine Rückerstattung von bereits entrichtetem Honorar wird nicht gewährt; eventuell noch ausstehendes Honorar ist wie vereinbart zu begleichen.
9) Rechnungsstellung / Rechnungsbegleichung
- Meine Dienstleistung unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und wird daher ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
- Das anfallende Honorar für die Betreuung von Kleintieren ist mit Erhalt der Rechnung wie angegeben im Voraus, jedoch spätestens zu Betreuungsbeginn zu entrichten.
- Betreuungen von Hunden werden i.d.R. zu Monatsende bzw. bei Auftragsende abgerechnet. Das angefallene Honorar ist mit Erhalt der Rechnung wie angegeben sofort und ohne Abzug zu entrichten. Sofort bedeutet innerhalb einer Kalenderwoche.
- Wird die Rechnung über Betreuungen von Kleintieren nicht wie angegeben beglichen, behalte ich mir vor den Schlüssel einzubehalten bis das Honorar entrichtet wurde.
- Wird die Rechnung über Betreuungen von Hunden nicht wie angegeben beglichen, erfolgt maximal eine Mahnung; die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt € 10,00. Erfolgt auch dann keine Zahlung, wird die Forderung nach spätestens einer Kalenderwoche angemahntem Zahlungsverzug ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen übergeben. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Schuldner zu tragen.
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger zugleich.
- Notfallbetreuungen werden nach Betreuungsübergabe an Angehörige oder Rückkehr des Tierbesitzers zu den üblichen Pauschalen abgerechnet.
10) Abschlussbestimmungen
- Alle Angebote sind frei bleibend; Änderungen, Irrtümer und Fehler vorbehalten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.